Fragen und Antworten ...



Wie wähle ich?

Als registriertes und wahlberechtigtes Mitglied erhalten Sie ab dem 24. November 2015 wichtige Post:
Ihre Wahlunterlagen.
Die Wahl der Vertreterversammlung erfolgt in unmittelbarer, freier und geheimer Briefwahl.
Jedes wahlberechtige Mitglied hat eine Stimme für die Liste seiner Wahl.

Schicken Sie Ihre Wahlunterlagen portofrei zurück:
Wahlausschuss des Ausschusses zur Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
117er Ehrenhof 3, 55116 Mainz
Ganz wichtig: Bis um 15:00 Uhr am 11. Dezember 2015 müssen Ihre Briefwahlunterlagen eingegangen sein.

Die Pflegekammer ist als Interessensvertretung der Pflege demokratisch aufgebaut. Die Vertreterversammlung der Landespflegekammer ist dabei sozusagen das "Parlament der Pflege" in Rheinland-Pfalz. Wie im Landtag werden in diesem Gremium inhaltliche und organisatorische Fragen beraten und beschlossen.
Das bedeutet: Die Pflege entscheidet selbst über die Arbeit der Kammer, die Festlegung von Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsstandards, die Höhe der Mitgliedsbeiträge und alle grundsätzlichen Fragen rund um die professionelle Versorgung durch Pflegefachkräfte.
Gemäß der Wahlordnung wird die Wahl auf Basis von Listenvorschlägen (analog zu politischen Parteien) in Form der Briefwahl durchgeführt. Jedes registrierte Mitglied der Pflegekammer hat aktives und passives Wahlrecht. Jedes registrierte Kammermitglied kann die Mitglieder der Vertreterversammlung wählen sowie sich selbst als Mitglied für die Vertreterversammlung aufstellen lassen. Die Kammermitglieder wählen aus ihrer Mitte in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Briefwahl die Mitglieder der Vertreterversammlung.

Warum wählen gehen?

Die Vertreterversammlung entscheidet auch über die Zusammensetzung der Ausschüsse und diskutiert über die berufspolitischen Fragen der Pflege. Die maximal 81 Sitze der Vertreterversammlung werden in unmittelbarer (ohne die Zwischenschaltung von Wahlfrauen oder männern), freier (ohne Zwang), gleicher (jede Stimme zählt gleich viel) und geheimer (die eigene Wahlentscheidung wird nicht öffentlich gemacht) Wahl für fünf Jahre von den registrierten Kammermitgliedern gewählt. über Ihre Stimme haben Sie Einfluss auf den Kurs, den die Kammerversammlung in der nächsten Wahlperiode einschlagen wird. Mit Ihrem Kreuz machen Sie also aktiv Berufspolitik. Deshalb werben wir aktiv dafür: Nehmen Sie an der Wahl teil!

Wen kann ich wählen?

Zur Wahl stehen Wahllisten zur Verfügung. Zu dieser ersten Kammerwahl einenr Landespflegekammer in Deutschland stehen außer der Wahlliste PEMH noch 16 weitere Listen zu Verfügung. Sie wählen mit Ihrer Stimme, eine der von Ihnen favorisierten Wahlliste. Die dann entsprechend des Wahlergebnisses Ihre jeweiligen Kandidaten in die Kammerversammlung schicken werden.

Was wähle ich?

Sie wählen die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sie ist sozusagen das "Parlament der Pflegenden" in Rheinland-Pfalz. Deren Vertreter setzen sich aus 17 Wahllisten zusammen. Die Wahlliste, die die Mehrheit erringt, bestimmt den Kurs der kommenden Wahlperiode mit. Die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz umfasst 81 Kolleginnen und Kollegen die, die Vertretung Ihrer Interessen übernehmen.


Wie erfahre ich das Wahlergebnis?

Das Wahlergebnis erfahrt Ihr über die Startseite der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (http://www.pflegekammer-rlp.de). Der Wahlausschuss stellt spätestens bis zum 20. Tag nach dem Wahltag das Wahlergebnis fest.