Die Aufgaben der Pflegekammer ...



... sind mannigfaltig


Durch die Novellierung des Heilberufsgesetz (HeilBG) vom 19. Dezember 2014 ist der Pflegeberuf in Rheinland-Pfalz ist ein anerkannter Heilberuf. Deshalb darf der Berufsstand der Pflege in Rheinland-Pfalz sich zur Selbstverwaltung und Selbstbestimmung verkammern. Zukünftig begegnet die Pflegenden anderen Heilberufen, wie beispielsweise den Ärzten und Apothekern, auf Augenhöhe. Die zukünftige Pflegekammer in Rheinland-Pfalz wird vielseitige Aufgaben übernehmen.

Dazu zählen unter anderen: